Leider wurde uns im Online-Shop ein Staubsauger verkauft, zu dem das Filterset ausverkauft und auch gar nicht mehr lieferbar ist.
Als wir um Rückerstattung baten, wurde uns lediglich ein Umtauschrecht angeboten, das auch so auf der Rechnung vermerkt ist.
Uns dünkt es aber, dass bei einem Produkt, das gar nicht einsetzbar ist, eine Rückerstattung gewährleistet sein sollte.
So waren wir gezwungen ein anderes Gerät bei Fust zu kaufen, weil wir durch diese Regelung an Fust gebunden waren. Dies, obwohl das Gerät gar nicht verwendbar war.
Dies verunmöglichte es uns, bei einem anderen Anbieter ein geeignetes Produkt einzukaufen.
Wir finden es nicht so gut, dass in allen Fällen auf das Umtauschrecht verwiesen wird und nicht individuell darüber entschieden wird, ob eine Rückerstattung legitim wäre. Gerade dann, wenn ein Produkt gar nicht verwendet werden kann.